WinO - Events - WinO - Wir in Ockenheim e.V.

Achtung! Auflagen für Kerbeumzug

Achtung! Auflagen für Kerbeumzug

vor 2 Jahren
Auf der Basis gesetzlicher Vorgaben weist das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim an, dass der Ockenheimer Kerbeumzug nur unter folgenden Auflagen durchgeführt werden darf:

Der Kerbejahrgang 2002,2003 als Veranstalter muss mind. 3 Tage vor dem Kerbesonntag der Polizeiinspektion Ingelheim eine Liste der am Umzug teilnehmenden Gruppen vorlegen. Daher müssen die Anmeldungen für den Umzug bis zum 13. September 2022 entweder per email an ockenheimerjahrgang0203@gmail.com oder telefonisch an die Gemeinde Ockenheim, 06725-2442 erfolgen.

Am Umzug dürfen nur Fahrzeuge und Anhänger teilnehmen, die der StVZO entsprechen, d.h. sie müssen eine amtl. Zulassung und Versicherungsschutz haben sowie zur Personenbeförderung zugelassen sein. Gleiches gilt für Motivwagen und ihre Zugmaschinen.

Bei der Anmeldung ist der entsprechende Nachweis beizufügen oder im Gemeindebüro zu den Öffnungszeiten vorzulegen.
Die Absperrung und Sicherung der Umzugsstrecke wird durch die Polizei Ingelheim vorgenommen, den Weisungen der Polizeibeamten ist Folge zu leisten. Diese sind befugt, nicht angemeldete sowie Fuhrwerke ohne amtl. Zulassung etc. zurückzuweisen.

Um Beachtung und fristgemäße Anmeldung wird gebeten.

Der Jahrgang 2002,2003, WinO und die Gemeinde Ockenheim bedauern diese drastischen Maßnahmen insbesondere bzgl. teilnehmender Fuhrwerke sehr, da sie die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen enorm erschweren.

Wir freuen uns aber dennoch auf eine rege Teilnahme.
von Sabine Maidhof